
LET’S GET
EED-READY / mSBG-READY
Jetzt die Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung
einfach erfüllen.
MIt QUNDIS Systemlösungen zukunftssicher und rechtskonform
Verbrauchsdaten erfassen.

Let’s get
EED-READY / msbG-READY
Jetzt die Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung
einfach erfüllen.
MIt QUNDIS Systemlösungen zukunftssicher und rechtskonform
Verbrauchsdaten erfassen.
EED-READY
Mit der EED haben sich die EU-Staaten verpflichtet, den Energieverbrauch und somit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermindern.
Die Planung sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Energieverbrauch gegenüber 2007 um 32,5 % zu verringern. Um dies erreichen zu können, sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, ihren Verbrauch zeitnah zu kontrollieren, um so ihr Verbrauchsverhalten anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn ihnen diese Daten regelmäßig unterjährig zur Verfügung gestellt werden.
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten.
Die HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Damit werden die Rahmenbedingungen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor festgelegt.
Was bedeutet das konkret:

Fristen und
Pflichten
SEIT
01.12.
2021
dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.
AB
01.01.
2022
müssen Mieter*innen in fernauslesbaren Liegenschaften monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen erhalten.
BIS
31.12.
2026
müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.

So werden Sie
EED-Ready
MIt QUNDIS Systemlösungen zur
Zählerfernauslesung und unterjährigen Verbrauchsinformation

Zählerfernauslesung
Die Zählerfernauslese-Komplettlösung Q AMR kann Ihnen als Messdienstleister die gesamte Arbeit vom Ablesen bis hin zur Übertragung der Verbrauchsdaten in Ihr System abnehmen.
Die Daten werden vollautomatisiert und verschlüsselt erfasst und stehen sofort z. B. zur unterjährigen Mieterinformation bereit. Alle Einstellungen und Anforderungen sind für Sie bequem von Ihrem Schreibtisch aus steuerbar.
Unterjährige Verbrauchsinformation

Dank der QUNDIS Funk-Fernauslesesysteme und der Möglichkeit der vollautomatischen und regelmäßigen Verbrauchsdatenerfassung und -bereitstellung sind bereits jetzt die Voraussetzungen zur Umsetzung der UVI gegeben. Mit Q eco bieten wir nun die passende Software-Lösung zur visuellen Abbildung der Verbrauchsdaten.

Wir machen Sie
EED-Ready
QUNDIS unterstützt Sie in allen Phasen der Umstellung. So sind Sie bestens auf
EED vorbereitet und nutzen alle Vorteile, die sich für Sie als Messdienstleister ergeben.

QUNDIS Schulungen
Sie sind noch nicht mit der AMR-Technik von QUNDIS vertraut. Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter für die erfolgreiche Nutzung von QUNDIS Funktechnik.

QUNDIS WebMeeting
Wir informieren Sie und Ihre Mitarbeiter zu allgemeinen Themen und Fragen rund um die Heizkostenverordnung und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Weiterführende
INFORmationen

MsbG- rEADY
Die novellierte Heizkostenverordnung fordert eine Anbindbarkeit von fernauslesbaren Ausstattungen an das Smart Meter Gateway. Wir zeigen Ihnen den Weg zum BSI-konformen Submetering.
Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Bis zum 31.12.2031 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein, die sicher an ein Smart Gateway angebunden werden kann.
Weiterhin sagt der §5 (2) der Heizkostenverordnung >>[…] Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart Meter Gateway […] unter Beachtung des in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik niedergelegten Stands der Technik nach dem Messstellenbetriebsgesetz, angebunden werden können.<<
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/HeizkostenV.pdf

Fristen und
Pflichten
AB
01.12.
2022
dürfen nur noch noch solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart Meter Gateway angebunden werden können.
BIS
31.12.
2031
müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein, die sicher an ein Smart Meter Gateway angebunden werden kann.

SO WERDEN SIE
MsbG-READY
Unsere Lösung für ein BSI-konformes Submetering.

Fernauslesung mit dem Smart Meter Gateway
Mit unseren Lösungen unterstützen wir maßgeblich den Weg zur digitalen Immobilie. Daher haben wir unsere Systemlösungen bereits heute für den Einsatz am Smart Meter Gateway vorbereitet.
Eine BSI-konforme Anbindung an ein Smart Meter Gateway – so wie es in der novellierten Heizkostenverordnung bis Ende 2031 gefordert wird – ist bereits heute bei QUNDIS verfügbar.
Die technische Umsetzung

Mit dem neuen, innovativen Q module CLS zum Nachrüsten von QUNDIS Netzwerkknoten sind
Messdienste auf kommende, gesetzliche Anforderungen im Bereich der BSI-konformen Fernauslesung
vorbereitet.
QUNDIS Lösungen für Fernauslesung mit dem Smart Meter Gateway
Hintergründe, Aussichten und Impulse: Fachinterview mit Ingo Stracke
Fernauslesen von Messdaten über das Smart Meter Gateway
Best Practice: QUNDIS und ABM Mess Service

Alle
Antworten
Welche Ziele verfolgt die EU mit der EED und Einbaupflicht von fernauslesbarer Messtechnik?
Ziel der EED ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern.
Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Aus diesem Grund rückt die EED u. a. das Thema „Abrechnung von Energie und Wasser“ in den Fokus.
Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung
EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU-Richtlinie 2018/2002 vom 11.12.2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz)
Ab wann müssen Liegenschaften mit Funktechnik ausgestattet werden?
Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.
Bis zum 31.12.2026 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.
Welche Mess- und Erfassungstechnologie ist für die Fernauslesung geeignet?
Die EED sieht eine regelmäßige Information der Bewohnerinnen und Bewohner über individuelle Verbräuche vor. Damit Verbrauchsstände regelmäßig abgelesen werden können, müssen Erfassungsgeräte fernablesbar sein.
Für die Fernauslesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet, die eine Fernablesung außerhalb der Wohnung möglich machen.
Welche Vorteile haben Mieter bzw. Messdienste?
Bewohnerinnen und Bewohner profitieren von voller Transparenz über ihren aktuellen Verbrauch von Heizung und Wasser in ihrer Wohnung. Denn nur so können sie sparsam mit Energie und Ressourcen umgehen.
Messdienste sparen sich jede Menge Zeit und Aufwand. Durch die praktische Funk-Fernablesung entfallen Terminabsprachen mit den Mieterinnen und Mietern. Gleichzeitig sind Sie bereits heute bestens auf die Anforderungen der EED vorbereitet.