LET’S GET
EED-READY / mSBG-READY

Jetzt die Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung
einfach erfüllen.

MIt QUNDIS Systemlösungen zukunftssicher und rechtskonform
Verbrauchsdaten erfassen.

Let’s get
EED-READY / msbG-READY

Jetzt die Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung
einfach erfüllen.

MIt QUNDIS Systemlösungen zukunftssicher und rechtskonform
Verbrauchsdaten erfassen.

EED-READY

Mit der EED haben sich die EU-Staaten verpflichtet, den Energieverbrauch und somit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermindern.

Die Planung sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Energieverbrauch gegenüber 2007 um 32,5 % zu verringern. Um dies erreichen zu können, sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, ihren Verbrauch zeitnah zu kontrollieren, um so ihr Verbrauchsverhalten anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn ihnen diese Daten regelmäßig unterjährig zur Verfügung gestellt werden. 

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten.
Die HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Damit werden die Rahmenbedingungen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor festgelegt.

Was bedeutet das konkret:

Fristen und
Pflichten

SEIT

01.12.
2021

dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.

AB

01.01.
2022

müssen Mieter*innen in fernauslesbaren Liegenschaften monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen erhalten.

BIS

31.12.
2026

müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.

So werden Sie
EED-Ready

MIt QUNDIS Systemlösungen zur

Zählerfernauslesung und unterjährigen Verbrauchsinformation

Wir machen Sie
EED-Ready

QUNDIS unterstützt Sie in allen Phasen der Umstellung. So sind Sie bestens auf 
EED vorbereitet und nutzen alle Vorteile, die sich für Sie als Messdienstleister ergeben.

QUNDIS Schulungen

Sie sind noch nicht mit der AMR-Technik von QUNDIS vertraut. Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter für die erfolgreiche Nutzung von QUNDIS Funktechnik.

QUNDIS WebMeeting

Wir informieren Sie und Ihre Mitarbeiter zu allgemeinen Themen und Fragen rund um die Heizkostenverordnung und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Weiterführende
INFORmationen

QUNDIS Flyer – Q eco (PDF)

QUNDIS Statement zur HKVO

MsbG- rEADY

Die novellierte Heizkostenverordnung fordert eine Anbindbarkeit von fernauslesbaren Ausstattungen an das Smart Meter Gateway. Wir zeigen Ihnen den Weg zum BSI-konformen Submetering.

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Bis zum 31.12.2031 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein, die sicher an ein Smart Gateway angebunden werden kann.

Weiterhin sagt der §5 (2) der Heizkostenverordnung >>[…] Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart Meter Gateway […] unter Beachtung des in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik niedergelegten Stands der Technik nach dem Messstellenbetriebsgesetz, angebunden werden können.<<

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/HeizkostenV.pdf

Fristen und
Pflichten

AB

01.12.
2022

dürfen nur noch noch solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart Meter Gateway angebunden werden können.

BIS

31.12.
2031

müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein, die sicher an ein Smart Meter Gateway angebunden werden kann.

SO WERDEN SIE
MSBG-READY

Unsere Lösung für ein BSI-konformes Submetering.


BSI-konformes Submetering Mit QUNDIS
3 Konzeptideen

Kooperationsmodell

Realisieren Sie BSI-konformes Submetering über eine Smart Meter Gateway-Infrastruktur eines Kooperationspartners wie z.B. einem Stadtwerk. Sie nutzen die SMGW-Infrastruktur mit und unterstützen das Stadtwerk bei der Sicherung seiner Messstellen. Sie benötigen lediglich die QUNDIS CLS Hardware – kein Smart Meter Gateway. Das ist bereits durch Ihren Partner vorhanden.

Stadtwerke sind sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Durch den §6 MsbG, der den Wettbewerb forcieren soll, können überregionale, wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) Messstellen im Kerngebiet von Stadtwerken übernehmen. Voraussetzung sind die Bedingungen des §6 MsbG bzw. die Bündelung mehrerer Sparten wie z.B. Strom und Heizwärme nach §6 (1) Nr. 1 MsbG.

Sie werden zum Kooperationspartner vom Stadtwerk und unterstützen bei der Bündelung. Submetering ist Ihr Kerngeschäft; die intelligenten Messsysteme mit dem Smart Meter Gateway mit den Elektro- und Gaszählern mit zum Fachgebiet der Stadtwerke. Zudem sind Stadtwerke durch den Pflichtrollout angehalten, intelligente Messsysteme – und damit Smart Meter Gateways – nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes im Versorgungsgebiet auszurollen. Die für das BSI-konforme Submetering erforderliche Smart Meter Gateway-Infrastruktur wird dabei in der Regel bereits aufgebaut – Sie stimmen mit dem Kooperationspartner die Benutzung der Infrastruktur einfach ab und bieten damit Ihre Kernkompetenz – das Submetering – als Unterstützung gegen wettbewerbliche Messstellenbetreiber zur Verfügung. Eine Win-Win-Situation für beide Parteien.

Kooperationsmodell mit aEMT-Service

Sie realisieren BSI-konformes Submetering über eine Smart Meter Gateway-Infrastruktur eines Kooperationspartners wie z.B. einem Stadtwerk. Sie nutzen die bestehende SMGW-Infrastruktur des Partners und bringen neben der QUNDIS CLS Hardware bei Bedarf die Marktrolle „aEMT“ als QUNDIS Service mit in die Kooperation ein. QUNDIS liefert Ihnen die CLS Hardware und stellt den aEMT Service. Das SMGW steht auch hier vom Partner bereit.

Stadtwerke sind sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Durch den §6 MsbG, der den Wettbewerb forcieren soll, können überregionale, wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) Messstellen im Kerngebiet von Stadtwerken übernehmen. Voraussetzung sind die Bedingungen des §6 MsbG bzw. die Bündelung mehrerer Sparten wie z.B. Strom und Heizwärme nach §6 (1) Nr. 1 MsbG.

Sie werden zum Kooperationspartner vom Stadtwerk und unterstützen bei der Bündelung. Submetering ist Ihr Kerngeschäft; die intelligenten Messsysteme mit dem Smart Meter Gateway mit den Elektro- und Gaszählern mit zum Fachgebiet der Stadtwerke. Zudem sind Stadtwerke durch den Pflichtrollout angehalten, intelligente Messsysteme – und damit Smart Meter Gateways – nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes im Versorgungsgebiet auszurollen. Die für das BSI-konforme Submetering erforderliche Smart Meter Gateway-Infrastruktur wird dabei in der Regel bereits aufgebaut – z.T. ist die erforderliche Marktrolle des aEMT nicht vorhanden. Sie stimmen mit dem Kooperationspartner die Benutzung der Infrastruktur einfach ab, nutzen den QUNDIS Service „aEMT“ und bieten neben Ihrer Kernkompetenz – dem Submetering – auch MsbG-Services als Unterstützung zur Verfügung. Das Stadtwerk kann mit Ihnen zusammen Bündelangebote im Sinne des §6 MsbG realisieren und wettbewerbliche Messstellenbetreiber, die Messstellen in deren Kerngebiet übernehmen wollen, sichern. Eine gewinnbringende Win-Win-Situation für beide Parteien.

Messstellenbetrieb

Sie übernehmen die Rolle des Messstellenbetreibers und können so Bündelangebot nach §6 MsbG umsetzen. Die gesamte Smart Meter Gateway-Infrastruktur stellen Sie – die gesamte Hardware (SMGW/CLS) und die Services erhalten Sie über QUNDIS. Alles aus einer Hand. Das Full Service Paket.

Mit dem Full Service-Paket von QUNDIS können Sie selbst die Rolle des Messstellenbetreibers einnehmen und Bündelangebote nach dem §6 MsbG umsetzen – z.B. um die Messstellen von Liegenschaften Ihrer Kunden zu sichern, die Sie auch weiterhin betreuen möchten. QUNDIS liefert Ihnen dazu die erforderliche Hardware und stellt zudem die benötigten MsbG-Marktrollen als vollumfängliches Service-Paket zur Verfügung. Sie betreuen damit energiewirtschaftlich betrachtet den digitalen Zugang zur Immobilie Ihres Kunden. Ihr Kunde erhält von Ihnen damit ein Komplettpaket.

Wir machen Sie FIT mit unseren
Coaching-Paketen

QUNDIS hilft Ihnen dabei, sich mit der Regulatorik sowie den technischen Voraussetzungen 
für BSI-konformes Submeetering in individuellen Coachings vertraut zu machen.

Coaching-Modul:
Regulatorik

Inhalt: Betrachtung von regulatorischen Rahmen-
bedingungen rund um das Smart Meter Gateway
und das „BSI-konforme Submetering“.

Coaching-Modul:
Technik

Inhalt: Betrachtung technischer Vorgaben gemäß
aktuellen Papieren sowie Hands-on der QUNDIS Systemlösung „BSI-konformes Submetering“.

Workshop:
BSI-konformes Submetering

Inhalt: „Coaching-Modul Regulatorik“ + „Coaching-Modul Technik“ + Intensiv-Workshop, um zukünftige Aktivitäten zu analysieren.


QUNDIS Lösungen für Fernauslesung mit dem Smart Meter Gateway

Hintergründe, Aussichten und Impulse: Fachinterview mit Ingo Stracke

Fernauslesen von Messdaten über das Smart Meter Gateway

Best Practice: QUNDIS und ABM Mess Service

Alle
Antworten

Welche Ziele verfolgt die EU mit der EED und Einbaupflicht von fernauslesbarer Messtechnik?

Ziel der EED ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern.

Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU-Richtlinie 2018/2002 vom 11.12.2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz)

Ab wann müssen Liegenschaften mit Funktechnik ausgestattet werden?

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.
Bis zum 31.12.2026 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.

Wer kann die Marktrollen MSB, GWA oder aEMT übernehmen?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen die Rollen übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Bestimmungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz erfüllt werden und entsprechende Zertifizierungen vorliegen.

Da erforderliche Zertifizierungen jedoch sehr kostenintensiv sind, stellen Dienstleister die Marktrollen bei Bedarf als Service zur Verfügung – unter anderem auch QUNDIS.

Sie können bei QUNDIS wählen, ob Sie bspw. den aEMT als Dienstleistung buchen möchten oder aber ein Full Service-Paket in Anspruch nehmen, dass Ihnen die Übernahme der Rolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers ermöglicht.

Auch hierzu empfehlen wir ein Coaching-Paket zu buchen, um die eigenen Ziele in Bezug auf das BSI-konforme Submetering gemeinsam abstimmen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Projekt „BSI-konformes Submetering“ mit QUNDIS realisieren zu können?

Um ein erstes Projekt initiieren zu können, setzen wir unter anderem einen intensiven Austausch mit Ihnen als Messdienstleister voraus. In der Regel buchen Sie eines unserer Coaching-Pakete, die Ihnen helfen, die richtigen und wichtigen Fragen für Ihr Unternehmen stellen und klären zu können.

Wer hilft mir, das BSI-konforme Submetering technisch umzusetzen?

Ihr zuständiger QUNDIS-Außendienstmitarbeiter hilft Ihnen gern bei allen Fragen rum um das Thema BSI-konformes Submetering. Sprechen Sie uns gern an!

Welche Mess- und Erfassungstechnologie ist für die Fernauslesung geeignet?

Q AMR – das Komplettsystem zur Zählerfernauslesung – sowie die zugehörigen QUNDIS Produkte zur Zählerfernauslesung unterstützen Sie hier optimal.

Welche Hardware benötige ich, um BSI-konformes Submetering mit QUNDIS umsetzen zu können?

Folgende Hardware benötigen Sie für die Umsetzung:

  • Q node 5.5 – Netzwerkknoten
  • Q module CLS pro Netzwerk und
  • CLS-Adapter Submetering

Hinweis: Die Hardware wird spezifisch auf Ihr Projekt konfiguriert und ist daher nicht für andere Projekte einsetzbar!

Wer liefert die CLS-Hardware für das BSI-konforme Submetering?

Die CLS-Hardware zur Umsetzung des  BSI-konformen Submetering können Sie bei QUNDIS bestellen.  Ausgenommen hiervon ist das Smart Meter Gateway.

Wo kann ich ein Smart Meter Gateway bestellen?

Ein Smart Meter Gateway wird vom Messstellenbetreiber geliefert bzw. in dessen Auftrag von einem zertifizierten Dienstleister installiert. Sie als Messdienstleister können das Gerät maximal nur beauftragen.

Kann ich ein Smart Meter Gateway selber installieren?

Nein, das Smart Meter Gateway wird vom Messtellenbetreiber installiert – in der Regel ist das der grundzuständigen Messstellenbetreiber Grundsätzlich darf ein Smart Meter Gateway nur von einem zertifizierten Dienstleister installiert werden.

Wie kann ich als Messdienstleister auf einen möglichen Kooperationspartner zugehen?

BSI-konformes Submetering kann auch über die Smart Meter Gateway-Infrastruktur eines Kooperationspartners wie z.B. einem Stadtwerk realisiert werden Wir empfehlen Ihnen den Dialog mit einem möglichen  Kooperationspartner zu suchen. ..

Ein Beispiel für ein mögliches  Kooperationsmodell stellen wir Ihnen  in unserer Mediathek in der QUNDIS Welt unter: „Roadshow 2022“ zur Verfügung.

Mein Kooperationspartner hat keinen aEMT Partner. Kann ich das Projekt „BSI-konformes Submetering“ auch so starten?

Ja, wenn Sie die Dienstleistung eines aEMT von einem Drittanbieter selbst beisteuern können oder den aEMT Service bei QUNDIS buchen. Ohne die Rolle des aEMT ist jedoch keine Projekt-Umsetzung möglich, da das Messstellenbetriebsgesetz diese Marktrolle zwingend voraussetzt.

Welche Vorteile ermöglicht die EED und novellierte HKVO für  Messdienste?

Die Auslesung läuft schneller und einfacher

Die EED und die Umsetzung der Funk-Fernablesung lassen sich wesentliche Prozessoptimierungen realisieren. Messdienste sparen vor allem Zeit, Aufwand und Personalkosten.

  • Es braucht keine Terminabsprachen zum Ablesen der Geräte
  • Die Auslesung läuft schneller, einfacher

Welche Vorteile haben Mieter von der EED?

Bewohnerinnen und Bewohner profitieren von voller Transparenz über ihren aktuellen Verbrauch von Heizung und Wasser. Voraussetzung für einen bewussten Umgang mit Ressourcen und eigenes Verbrauchsverhalten anzupassen.

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